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Erziehungsgeldberechtigten
Neue Seite 2 Anspruch auf Erziehungsgeld haben Eltern, die
  • einen gewöhnlichen Aufenthalt oder ihren Wohnsitz  in Deutschland haben
  • sich um die Erziehung und Betreuung des Kindes kümmern
  • die Erziehungsberechtigt sind und mit ihm in einem Haushalt leben
  • nicht erwerbstätig sind oder nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich Teilzeitarbeit leisten (bei einer Berufsausbildung gilt diese Einschränkung nicht).
 
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